Neues Jahr, neue Regelungen. Auch 2021 bringt wieder jede Menge Veränderungen mit sich. Um sich einen Überblick zu verschaffen, finden Sie hier die wichtigsten Neuerungen Alle ausführlichen Neuerungen können Sie in unserem FAQ-Text Steuererklärung für 2020: Das ist neu nachlesen.
Soli enfällt – dafür mehr Nettogehalt für (fast) alle
Für fast alle Steuererzahler in Deutschland fällt ab 2021 der Solidaritätszuschlag weg. 90 Prozent müssen ihn nicht mehr zahlen und 6,5 Prozent zahlen nun weniger.
Wer also ab diesem Jahr einen Blick auf seinen Lohnzettel macht, wird sich vermutlich freuen, denn durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags erhöht sich automatisch das Nettogehalt.
Steuerentlastung: Erhöhung des Grundfreibetrages
Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist, nicht mit Steuern belastet wird (Existenzminimum).
Ab dem 1.1.2021 wird der Grundfreibetrag von 9.408 Euro auf 9.744 Euro angehoben. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag (§ 32a EStG).
Kindergeld und Freibeträge
Gute Nachrichten für alle Familien mit Kindern. Denn 2021 gibt es mehr Kindergeld. Ganze 15 Euro mehr im Monat.
Bedeutet pro Monat:
- Für das erste und zweite Kind = jeweils 219 Euro
- Für das dritte Kind = 225 Euro
- Für jedes weitere = 250 Euro
Zusätzlich steigt der Kinderfreibetrag um beachtliche 576 Euro auf dann 8.388 Euro.
So hoch ist der Kinderfreibetrag pro Kind | |||
2020 | 2021 | ||
---|---|---|---|
Kinderfreibetrag | 5.172 Euro | 5.748 Euro | |
Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf | 2.640 Euro | 2.640 Euro | |
Summe | 7.812 Euro | 8.388 Euro |
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende profitieren vom deutlich erhöhten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser wurde bereits für 2020 und 2021 von 1.908 auf 4.008 Euro zur Abmilderung der Corona-Folgen angehoben. Nunmehr wird die Befristung aufgehoben, sodass der höhere Entlastungsbetrag auch ab 2022 fortgilt . Der Erhöhungsbetrag von 240 Euro für jedes weitere Kind bleibt dagegen unverändert.
Kilometerpauschale steigt ab dem 21. Kilometer
Pendler können sich freuen: Die Entfernungspauschale wurde ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent angehoben. Somit können nur für 40km Arbeitsweg, 13 Euro statt 12 euro abgesetzt werden. Die Anhebung ist vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2026.
Behinderten-Pauschbeträge
Gute Nachrichten für Menschen mit Behinderung: Die sogenannten Behindertenpauschbeträge werden 2021 das erste Mal seit 1975 erhöht!
So hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag | |||
Werte bis 2020 | Werte ab 2021 | ||
Grad der Behinderung | Pauschbetrag | Grad der Behinderung | Pauschbetrag |
— | — | 20 | 384 Euro |
25 und 30 | 310 Euro | 30 | 620 Euro |
35 und 40 | 430 Euro | 40 | 860 Euro |
45 und 50 | 570 Euro | 50 | 1140 Euro |
55 und 60 | 720 Euro | 60 | 1440 Euro |
65 und 70 | 890 Euro | 70 | 1780 Euro |
75 und 80 | 1060 Euro | 80 | 2120 Euro |
85 und 90 | 1230 Euro | 90 | 2460 Euro |
95 und 100 | 1420 Euro | 100 | 2840 Euro |
„H“ und „Bl“, ab 2017: Pflegegrad 4 oder 5 bis 2016: Pflegestufe III |
3.700 Euro | „H“ und „Bl“, „TBl“ (Taubblinde) Pflegegrad 4 oder 5 |
7.400 Euro |
Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrag
Ab 2021 gibt es, anstelle des bisherigen Einzelnachweises der behinderungsbedingt entstandenen Fahrtkosten, eine Pauschbetragsregelung in Höhe der bisher geltenden Maximalbeträge eingeführt. Den Pauschbetrag erhalten:
- geh- und stehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit einem von mindestens 70 und dem Merkzeichen „G“ in Höhe von 900 Euro
- außergewöhnlich gehbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „aG“, Blinde oder behinderte Menschen mit dem Merkzeichen „H“ in Höhe von 4.500 Euro
Über diesen Fahrtkosten-Pauschale hinaus sind keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig.
Bitte prüfen sie ihre Angaben zur Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrag hinsichtlich der Aussage des 2. Anstriches Pauschbetrag für „außergewöhnlich gehbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „aG“, Blinde oder behinderte Menschen mit dem Merkzeichen „H“ in Höhe von 4.500 Euro“. M.E. werden die Fahrkosten bis zur genannten Höhe, nur auf der Grundlage eines exakten Nachweises der entstandenen Kosten anerkannt (Führung eines Fahrtenbuches).
Hallo Gürtler,
in dem Beitrag geht es um die neue Pauschbetragsregelung, die ab 2021 gilt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
welche entlastungen gibt es für rentner im ausland bei unbeschrängter steuer.
Lebe hier in der dom rep,muß jährlich eine bescheinigung außerhalb eu/ewr einreichen.
seit 2 jahren muß ich für rente und WR auch eine steuervorauszahlung von 400€ zahlen.
habe einen behinderten pauschbetrag von1.060€ (80%)
Hallo, ich bin 40 % schwerhörig. Gilt dies als Behinderung und wen ja, was kann ich absetzen?
Hallo Kurt,
das Versorgungsamt ist für die Angelegenheiten von Menschen mit Schwerbehinderung zuständig. Das Amt legt den Grad der Behinderung (GdB) fest und stellt einen Schwerbehindertenausweis aus.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefer gehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo ich habe einen Schwerbehindertenausweiss von 50% mit einem Merkzeichen G! Nun meine Frage ..bekomme ich monatlich mehr Gehalt dadurch?
Hallo S.Schändowski,
mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
Wenn Sie den Behindertenpauschbetrag nicht als Lohnsteuerermäßigung eintragen lassen, können Sie den Behindertenpauschbetrag auch über die Einkommenssteuererklärung beantragen und so nachträglich erhalten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo,
lohnt es sich beim FA einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu stellen oder ist es besser erst über die EkSt Erklärung zu machen?
Ich habe seit 23.11.2022 einen GdB von 70%.
Vielen Dank
Schiller Heike
Hallo Heike,
das bleibt Ihnen überlassen.
Wenn sie einen Freibetrag aufgrund der Behinderung auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, sinken dadurch die monatlichen Lohnsteuervorauszahlungen. Über die Einkommensteuererklärung, die sie dann abgeben müssen, wird dann die korrekte Steuerschuld ermittelt.
Lassen Sie keinen Freibetrag eintragen, sollten Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. Nur dann wird der Behindertenpauschbetrag auch bei der Berechnung der Steuerschuld berücksichtigt. Da Sie hier aufgrund des nicht eingetragene Freibetrags höherer Lohnsteuervorauszahlungen geleistet haben, wird hier die Erstattung dann höher ausfallen.
Beide Wege sollten allerdings zu einer identischen Steuerschuld führen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de