Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Für Familien werden das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag durch das „Inflationsausgleichsgesetz“ vom 8.12.2022 angehoben. Im Rahmen der Familienförderung beträgt das Kindergeld künftig für jedes Kind 250 Euro, der Kinderfreibetrag 6.024 Euro und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung 2.928 Euro.
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Kinderfreibetrag: Keine Übertragung bei Zusammenleben der Eltern

Kinderfreibetrag: Keine Übertragung bei Zusammenleben der Eltern

Die steuerlichen Freibeträge für Kinder, namentlich der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung), stehen grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Bei getrennt lebenden bzw. nicht miteinander verheirateten Elternteilen kann also jeder für sich ein halb der kindbedingten Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Übertragung des halben Kinderfreibetrages von einem Elternteil auf den anderen Elternteil ist nicht ohne weiteres möglich – auch nicht aufgrund eines einvernehmlichen Antrags.
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen

Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen

Aktuell werden mit dem „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ zum 1.1.2021 das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag angehoben.  Insgesamt führen die Maßnahmen zur Familienförderung zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund 12 Milliarden Euro jährlich.
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Kinderfreibetrag: Jetzt wieder Vergleich mit dem „gezahlten“ Kindergeld

Kinderfreibetrag: Jetzt wieder Vergleich mit dem "gezahlten" Kindergeld

Es gibt viele Eltern, die vergessen haben, Kindergeld für ihre Sprösslinge zu beantragen. Nun könnte man glauben, dass die Eltern die kindbedingten Vergünstigungen wenigstens im Rahmen ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer über den Kinderfreibetrag erhalten würden. Doch weit gefehlt. Bei der sog. Günstigerprüfung wird nämlich nicht das „tatsächlich gezahlte Kindergeld“, sondern der „Anspruch auf Kindergeld“ mit der Steuerersparnis aus den Freibeträgen verglichen. Das heißt: Bereits der „Anspruch auf Kindergeld“ mindert die Begünstigungen bei der Einkommensteuer.
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Existenzminimum: Sind die Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?

Existenzminimum: Sind die Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?

Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern diese beiden Freibeträge oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.
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Existenzminimum: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag wurden erhöht

Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2018 beschlossen. Danach wurden der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag vom Gesetzgeber angepasst.
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Kinderfreibetrag komplett auf Unterhaltszahler übertragen?

Kinderfreibetrag komplett auf Unterhaltszahler übertragen?

Bei dauernd getrennt lebenden, geschiedenen oder nicht miteinander verheirateten Eltern stehen der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) grundsätzlich beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Die Übertragung des halben Kinderfreibetrages von einem Elternteil (Unterhaltsempfänger) auf den anderen Elternteil (Unterhaltszahler) ist ohne weiteres nicht möglich – auch nicht aufgrund eines einvernehmlichen Antrags.


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Kinderfreibetrag: Im Jahre 2014 verfassungswidrig zu niedrig?

Kinderfreibetrag: Im Jahre 2014 verfassungswidrig zu niedrig?

Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern diese Freibeträge für Kinder oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld günstiger sind. 
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Nach vier Jahren Stillstand gibt es nun endlich marginale Verbesserungen für Familien: Erhöht werden

  • das Kindergeld im Jahre 2015 um 4 Euro und im Jahre 2016 um weitere 2 Euro monatlich,
  • der Kinderfreibetrag von 2.184 Euro auf 2.256 Euro (2015) und weiter auf 2.304 Euro (2016) je Elternteil.


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Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden erhöht

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden für 2015 und 2016 erhöht

Das Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Danach sind der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen.
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Neue Regelungen zu Steuervergünstigungen für im Ausland lebende Kinder!

Neue Regelungen zu Steuervergünstigungen für im Ausland lebende Kinder!

Viele ausländische Bürger haben ihren Wohnsitz in Deutschland, während ihre Familie weiterhin im Heimatland lebt. Sie sind daher in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und müssen hier eine Steuererklärung abgeben. Dabei werden auch eventuelle Steuervergünstigungen berücksichtigt. Für Kinder, die dauernd im Ausland leben, werden manche Steuervergünstigungen aber entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt.


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Einkommensteuererklärung 2024: Neue Regelungen für Rentner und Nicht-Arbeitnehmer

Einkommensteuererklärung 2024: Neue Regelungen für Rentner und Nicht-Arbeitnehmer

Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV).


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Kinder und Angehörige im Ausland: Neue Ländergruppeneinteilung ab 2024

Kinder und Angehörige im Ausland: Neue Ländergruppeneinteilung ab 2024

Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Für bedürftige Angehörige und für Kinder, die dauernd im Ausland leben, werden der Unterhaltshöchstbetrag und der Anrechnungsfreibetrag für eigenes Einkommen entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt. Je nach Lebensstandard im Wohnsitzstaat erfolgt eine Kürzung um ein, zwei oder drei Viertel. Ob und für welche Länder gekürzt wird, legt das Bundesfinanzministerium von Zeit zu Zeit in einer so genannte Ländergruppeneinteilung fest.
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Düsseldorfer Tabelle: Neue Unterhaltssätze ab 2024

Trennungskinder: Neue Düsseldorfer Tabelle 2024

Trennungskindern steht ab Januar 2024 deutlich mehr Unterhalt zu. Dementsprechend müssen getrennt lebende Väter oder Mütter für ihre Kinder mehr zahlen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der „Düsseldorfer Tabelle„. Grundlage der Tabelle ist der sog. Mindestunterhalt, der in keinem Fall unterschritten werden darf.
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Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für 2024 beantragen

Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge beantragen

Optimieren Sie Ihr monatliches Nettogehalt! Statt auf Steuererstattungen bis zum Jahresende zu warten, können Sie mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bereits während des Jahres Lohnsteuer-Freibeträge eintragen lassen. Dies führt dazu, dass Ihr Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
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Internat: Kosten für hochbegabtes Kindes absetzbar?

Internat: Kosten für hochbegabtes Kindes absetzbar?

Nach weit verbreiteter Meinung müssen hochbegabte Kinder außergewöhnlich gute Leistungen in der Schule zeigen. Doch eine große Anzahl dieser Kinder entspricht gar nicht diesem Vorurteil, sondern hat Schwierigkeiten: Diese Kinder verbergen ihre besonderen Begabungen, haben kaum soziale Kontakte, entwickeln zu wenig Selbstbewusstsein, fürchten den Erwartungsdruck von Eltern usw. Eine Lösung derlei Probleme bietet der Besuch spezieller Schulen für Hochbegabte, meist verbunden mit der Unterbringung in einem Internat. Die Frage ist, ob sich an den oftmals erheblichen Kosten das Finanzamt beteiligt.
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Immobilienverkauf der Haushälfte nach Trennung oder Scheidung

Immobilienverkauf der Haushälfte nach Trennung oder Scheidung

Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung wieder verkauft, ist ein Veräußerungsgewinn zu versteuern. Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus oder eine Eigentumswohnung, bleibt ein Veräußerungsgewinn aus dem Immobilienverkauf steuerfrei, sofern die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung und Veräußerung ununterbrochen „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt wurde oder die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
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