Pfingst-Hochwasser 2024 im Saarland: Steuererleichterungen mittels Katastrophenerlass

Pfingst-Hochwasser 2024 im Saarland: Steuererleichterungen mittels Katastrophenerlass

Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit vom 17. bis 22. Mai 2024 sind in weiten Teilen des Saarlandes beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Das Finanzministerium des Saarlandes kommt deshalb den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen und setzt den sogenannten Katastrophenerlass in Kraft.
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Unwetterschäden 2021 steuerlich absetzbar

Unwetterschäden 2021 steuerlich absetzbar

Die Unwetter des Sommers 2021 haben in den Flutgebieten enorme Schäden hinterlassen. In steuerlicher Hinsicht wird den Betroffenen durch die sogenannten Katastrophenerlasse geholfen. Doch auch jenseits der großen Katastrophengebiete sind lokal zahlreiche Unwetterschäden entstanden. Und hier stellt sich die Frage, inwieweit Eigenheimbesitzer die Kosten für die Beseitigung der Schäden steuerlich geltend machen können, das heißt in den Fällen, in denen die Katastrophenerlasse nicht unmittelbar gelten.


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5 Steuer-Tipps, die für Flutopfer und Helfer jetzt wichtig sind

5 Steuer-Tipps, die für Flutopfer und Helfer jetzt wichtig sind

Uns allen sind die Bilder der Flutkatastrophe präsent, die Teile von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern im Juli 2021 heimgesucht hat. Bereits Anfang des Jahres waren auch Teile von Hessen betroffen. Die Finanzverwaltung reagiert in derartigen Fällen mit Katastrophenerlassen, um Flutopfern und deren Helfer in steuerlicher Hinsicht zu unterstützen. So gilt zum Beispiel:
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