Nachdem Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben, überprüft ein Finanzbeamter Ihre Angaben und Sie erhalten Ihren Einkommensteuerbescheid in Papierform per Post zugestellt. Alle Kunden von Lohnsteuer kompakt können ab sofort zusätzlich auch Ihren elektronischen Steuerbescheid abrufen und online in Ihrem Kundenkonto verwalten.
So besteht die Möglichkeit die Angaben des Finanzamts direkt mit der Berechnung durch Lohnsteuer kompakt zu vergleichen. Weicht das Finanzamt zu Unrecht von den Angaben in Ihrer Steuererklärung ab, können Sie Einspruch einlegen.
Einzige Voraussetzung: Sie müssen Ihre Steuererklärung per ELSTER abgegeben haben, damit die Bescheiddaten von der Finanzbehörde auch auf elektronischem Weg bereitgestellt wird. Wir können diesen Service für alle Steuererklärungen ab dem Steuerjahr 2011 anbieten.
Elektronischen Steuerbescheid abrufen
Sobald die Finanzbehörden den elektronischen Steuerbescheid per ELSTER zur Abholung bereitstellen, erhalten Sie von Lohnsteuer kompakt eine automatische Benachrichtigung per E-Mail. Die Daten liegen auf den Servern der Finanzbehörden selbstverständlich verschlüsselt vor und können nur von Ihnen eingesehen werden.
Nachdem Sie sich auf https://www.lohnsteuer-kompakt.de eingeloggt haben, rufen Sie einfach Ihren Steuerfall auf und gehen zu dem Bereich „Meine Dokumente“. Neben der Steuerschuld, die das Finanzamt aufgrund Ihrer Steuererklärung ermittelt hat, können Sie sich alle Daten anzeigen lassen, die auch auf dem Papier-Bescheid enthalten sind, der Ihnen per Post zugestellt wird.
Jeder Steuerbescheid enthält auch spezielle Erläuterungen zur Festsetzung. Diesen Text finden Sie direkt nach der Steuerberechnung des Finanzamts. Weicht der Steuerbescheid von der Steuererklärung ab, gibt es das Finanzamt genau dort an, wenn bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht anerkannt wurden!
Wichtig: In Ausnahmefällen kann der Papier-Bescheid von den elektronisch per ELSTER übermittelten Bescheiddaten abweichen. Es kommt z.B. vor, dass einzelne Werte nicht übermittelt werden.
erhalten ich in jedem Fall einen schriftlichen Bescheid oder fällt dieser auch in einigen Fällen weg?
Kann man gegen den elektronischen Bescheid Widerspruch einlegen?
Hallo Pozderovic,
es gilt bisher: Nur der Papier-Steuerbescheid, der Ihnen per Post zugestellt wird, ist rechtlich gültig.
Elektronisch wird von der Finanzverwaltung gar kein Steuerbescheid abgeholt, denn diese stellt nur die Bescheiddaten elektronisch zur Verfügung. Der elektronische Steuerbescheid, der Ihnen in unserer Anwendung Lohnsteuer kompakt angezeigt wird, ist daher nicht rechtlich verbindlich. Er dient nur dazu, dass Sie Ihren Bescheid elektronisch mit der Berechnung von Lohnsteuer kompakt vergleichen können.
Im Zweifel prüfen Sie die angezeigten Daten mit denen auf dem Papier-Bescheid.
Zukünftig will die Finanzverwaltung den Steuerbescheid in bestimmten Fällen wirklich noch in elektronischer Form bereitstellen. Auf die Zustellung per Post soll dann verzichtet werden. Bis es soweit ist, wird aber noch einige Zeit vergehen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo, wann wird das Geld nach dem elektronischen Bescheid aufs Bankkonto überwiesen?
Hallo Flo,
die genaue Zeit, zu der das Geld nach dem elektronischen Steuerbescheid auf Ihr Bankkonto überwiesen wird, kann von Fall zu Fall variieren. In der Regel erfolgt die Überweisung jedoch innerhalb weniger Wochen nach Erhalt des Bescheids. Es kann auch von der jeweiligen Zahlungspraxis des Finanzamts abhängen. Um genauere Informationen zu erhalten, empfehle ich Ihnen, sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de