8. Dezember 2009
Über den Link "Steuererstattung berechnen" können Sie jederzeit den Stand der aktuellen Steuererstattung bzw. -nachzahlung abrufen. In die Berechnung fließen alle eingegebenen Daten ein. Ob das Ergebnis korrekt ist, hängt also von der Vollständigkeit Ihrer Angaben ab.
Die Berechnung wird in die verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten aufgeschlüsselt. Das Formular mit den einzelnen Berechnungsposten können Sie über den Link "Drucken" zu Papier bringen.
Hinweis: Die Feststellung der zu entrichtenden Steuerschuld und eine daraus resultierende Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt, bei dem der Kunde seine Steuererklärung einreicht.