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08.12.2008

Karlsruhe: Urteil zur Entfernungspauschale

Die Richter des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts werden am 9. Dezember 2008 um 11. 00 Uhr ihr Urteil zur Entfernungspauschale verkünden. Seit dem Jahr 2007 können Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden. Lediglich für Fernpendler wurde eine Härtefallregelung eingeführt. Erst Aufwendungen für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer sind wie Werbungskosten absetzbar. Gegen diese Regelung hat sich der Bund der Steuerzahler zur Wehr gesetzt und ein Musterverfahren auf den Weg gebracht.

Der Bund der Steuerzahler unterstützt einen Kläger, der zunächst an seinem Wohnort tätig war. Aufgrund des Umzugs seines Arbeitgebers muss er nun ca. 75 km fahren, um zur Arbeit zu kommen. Durch die Abschaffung der Entfernungspauschale wird der Kläger finanziell benachteiligt. Der Musterprozess richtet sich dagegen, dass dieser Werbungskostenabzug nicht mehr möglich ist. Der Bund der Steuerzahler ist der Auffassung, dass Fahrtkosten von der Wohnung zur Betriebsstätte keine privaten Aufwendungen sind und somit abzugsfähig sein müssen.

Mit Spannung wird nun das Urteil der Karlsruher Richter erwartet. Neben der Entscheidung in der Sache selbst, werden auch die Urteilsgründe von besonderer Bedeutung sein. Sollten die Richter die geltende Regelung für verfassungswidrig erklären, ist fraglich, ob das Gericht Vorgaben für eine Neuregelung oder eine Übergangsregelung machen wird. Im Rahmen dieser Vorgaben müsste der Gesetzgeber dann gegebenenfalls eine Neuregelung schaffen.

Pressemitteilung vom Bund der Steuerzahler

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